Chia Samen als Novel Food

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Chiasamen werden in Deutschland und der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) eingestuft. Unter diese Verordnung fallen alle solchen „neuen Lebensmittel“, die vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind.

Verkaufen darf man solche Novel Food Lebensmittel in Europa nur dann, wenn diese offiziell zugelassen worden sind. Für Chiasamen gibt es in Europa zwei Zulassungen:

  • 2009 wurden Chiasamen zur Verwendung in Broterzeugnissen in einer Menge von maximal 5 Prozent zugelassen
  • 2013 wurde der Verkauf der reinen Samen zugelassen sowie der Verkauf als Zutat für Mischungen (z. B. in Müsli) bis zu 10 Prozent.

Für den Verkauf der reinen Samen müssen allerdings einige Auflagen beachtet werden:

  • Die Samen müssen vorverpackt sein
  • Auf der Verpackung muss der Hinweis auf eine maximale tägliche Aufnahmemenge von 15 g aufgebracht sein
  • Produkte mit Chiasamen müssen zusätzlich die Angabe „Chiasamen (Salvia hispanica)“ tragen.

Volltext zur Zulassung von Chisamen in der Europäischen Union: